Mieten in Weinheim und Rhein-Neckar.

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Hinweis zu Angebotsbedingungen und Maklerprovision

Hinweis

Angebotsbedingungen

Unsere Immobilienangebote sind freibleibend und basieren auf den ortsüblichen Maklerkonditionen.

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Die Informationen wurden uns vom Eigentümer bzw. Auftraggeber zur Verfügung gestellt und ohne Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit weitergegeben.

Dieses Exposé ist ausschließlich für den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte kann Schadenersatzansprüche auslösen.

Die Immobilie wird im Kundenauftrag und auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen freibleibend zur Vermietung angeboten.

Provision

In Baden-Württemberg und Hessen gilt beim Vermieten von Wohnraum das Bestellerprinzip. Das heißt, wer den Makler beauftragt, trägt die Kosten. Die Maklerprovision darf in Baden-Württemberg und Hessen zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Umsatzsteuer betragen, die der Makler für seine Tätigkeit erhält.

Hier gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die gesetzlichen Bestimmungen.

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