NeuMieten in Weinheim und Umgebung.
Passend ausgewählt. Transparent vermittelt. Zuhause ankommen.
Hinweis zur Maklerprovision
Hinweis
In Baden-Württemberg und Hessen gilt beim Vermieten von Wohnraum das Bestellerprinzip. Das heißt, wer den Makler beauftragt, trägt die Kosten. Die Maklerprovision darf in Baden-Württemberg und Hessen zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Umsatzsteuer betragen, die der Makler für seine Tätigkeit erhält.
Hier gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die gesetzlichen Bestimmungen.