Erlaubnis nach § 34c GewO
- Gewerbsmäßige Immobilienberatung und -vermittlung
- IHK-Prüfung nach § 34c GewO bestanden
- Amtliche Erlaubnis zur Ausübung des Maklerberufs
Professionalität durch stetige Weiterbildung. Als inhabergeführtes Unternehmen lege ich größten Wert auf fachliche Fundierung und rechtliche Sicherheit.
Gemäß § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV erfüllen wir regelmäßig die gesetzliche Fortbildungspflicht von mindestens 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren. So bleiben wir für Sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Marktentwicklung.